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Schweizer Militärzeitschrift SCHWEIZER SOLDAT
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SCHWEIZER SOLDAT
September 2010
 
Katastrophenhilfe Durchdiener bauen Brücken
SCHWEIZER SOLDAT Vorwärts auf der Erfolgsspur
Eidg. Schützenfest Der Eclat am Festakt
 
weiter...
 

 
Beförderungen in der Schweizer Armee weiter...
 

 

Offener Brief an Bundesrat und Parlament

Tragt Sorge zur Schweizer Armee!

Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates
Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte
Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte

Wir wollen auch in Zukunft in Frieden und Freiheit leben. Deshalb setzen wir uns für eine Armee ein, die ihren Kernauftrag, eine glaubwürdige Verteidigung unserer Bevölkerung und unseres Landes in einem zeitgemässen und zukunftsgerichteten Sinne, erfüllen kann. Wir halten unmissverständlich an Milizarmee und Wehrpflicht fest.
Wir fordern Sie auf, dies auch zu tun.

Der vom Bundesrat am 23. Juni verabschiedete Sicherheitspolitische Bericht und der zur Kenntnis genommene Armeebericht zeigen, mit welchen Bedrohungen zu rechnen ist und wie sich die Armee darauf vorbereiten muss.

Wir fordern Sie auf, sich dafür einzusetzen, dass die Armee personell und finanziell so ausgerüstet wird, dass sie den Schlussfolgerungen aus beiden Berichten gerecht werden kann. Dabei darf man sich nicht allein von den Finanzen leiten lassen, sondern im Wesentlichen von der Substanz der Sicherheitspolitik. Die Armee muss in der Lage sein, den Verfassungsauftrag vollständig zu erfüllen.

Es ist zwingend zu beachten, dass sich unsere Sicherheitspolitik nicht nur an die eigene Regierung und die zuständigen Staatsorgane von Bund und Kantone sowie an die Schweizer Bevölkerung richtet, sondern in hohem Masse auch an das benachbarte und interessierte Ausland, internationale Organisationen und Unternehmungen, mit und ohne Sitz in der Schweiz. All diesen Adressaten muss unmissverständlich vermittelt werden, dass unser Land sicherheitspolitisch vorausschauend, berechenbar und glaubwürdig ist.

Zu einer glaubwürdigen Landesverteidigung gehört eine Armee mit:
-
vollständiger Ausrüstung der aktiven Verbände
-
einer starken Luftwaffe für Luftpolizeidienst und Luftverteidigung
-
einer intakten nachrichtendienstlichen und elektronischen Abwehr
-
einem modernen Führungs- und Aufklärungssystem
-
einer ausreichenden Logistik
-
einer gut geschützten und mobilen Infanterie
-
Panzern und gepanzerter Artillerie
-
der Bereitschaft und Fähigkeit zu einer begrenzten Kooperation mit den Streitkräften befreundeter Staaten
-
der Fähigkeit zur Katastrophenhilfe zu Gunsten der zivilen Behörden sowie einem in Gesellschaft und Wirtschaft verankerten Kader.

Als ein Pfeiler unseres Wohlstandes bietet uns die Armee Sicherheit und Stabilität.

Tragen auch Sie politisch Sorge zur Armee!

Mitwirkende Lilienberg Unternehmerforum
Daniel Anderes, Stiftung Lilienberg Unternehmerforum, Winterthur, Anton Bucher, Volkswirt und Energiewirtschafter, Oftringen, Peter Eichenberger, ehemaliger Oberfeldarzt der Schweizer Armee, Zollikofen, Peter Forster, Dr. phil., Gemeindeammann, Chefredaktor "Schweizer Soldat", Salenstein, Peter Fratton, Bildungsunternehmer, Rickenbach bei Wil, Alexandra Frei, Patentanwältin VSP, a Handelsrichterin, Elgg, Hans Gall, Divisionär, Ebmatingen, Michel Grunder, Kommunikationsberater, Bern, Brigitte Häberli-Koller, Nationalrätin, Bichelsee, Hans-Jacob Heitz, Advokat und a Bundesverwaltungsrichter, Männedorf, Hans-Peter Hulliger, Präsident des Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich, Bäretswil, Andreas Jäggi, Dr. phil., Dozent Hochschule für Wirtschaft, Zürich, Wilhelm Knecht, Kommunikationsberater, Habsburg, Jörg Kündig, Finanzberater und Treuhänder, Gemeindepräsident und Kantonsrat, Gossau ZH, Hans-Ulrich Kull, Dr. med., Küsnacht, Martin Lendi, Prof. Dr. iur. Dr. h.c., Rechtsanwalt, Küsnacht, Georg Leumann, Prorektor Pädagogische Maturitätsschule Kreuzlingen, Landschlacht, Karl Lüönd, Publizist, Elsau, Aron Moser, Leiter Lilienberg Unternehmerforum, Ermatingen, Hansruedi Ostertag, Divisionär, Zürich, Walter Reist, Dr. h.c. Unternehmer, Hinwil, André Voillat, Dr. iur., Rechtsanwalt, Rüti ZH, Christoph Vollenweider, Leiter Unternehmertum, Lilienberg Unternehmerforum, Herrliberg, Martin von Orelli, Divisionär, Chur, Hans-Peter Wüthrich, Brigadier, Ermatingen, Bruno Zuppiger, Nationalrat, Hinwil

 

 

Armeeführung optimiert logistische Leistungserbringung

Die Armee verstärkt ihre Anstrengungen, um die Logistik wieder ins Lot zu bringen. Insbesondere werden die Ausrüstung für Truppendienste reduziert und die Dienstleistungen 2011 und 2012 zeitlich gleichmässiger verteilt. Die Bereitschaft der Armee und die geplanten Einsätze zugunsten der zivilen Behörden bleiben gewährleistet.

Die Logistik der Armee ist seit Jahren im Ungleichgewicht und vermag auch aktuell nicht allen Anforderungen zu genügen. Die Gründe sind fehlendes Material, die hohe Beanspruchung der Rüstungsgüter, eine Zunahme der Wartungsintensität bei komplexen Waffensystemen, der Personalabbau bei der Logistikbasis der Armee (LBA) und schliesslich Anfangsschwierigkeiten bei der Einführung des elektronischen Logistiksystems LOGISTIK@V. An der Effizienzsteigerung des Systems wird mit grosser Intensität gearbeitet. Trotzdem bleibt der erzielte Fortschritt noch unter den Erwartungen.

Die Armeeführung hat zur Verbesserung der angespannten Situation verschiedene Massnahmen beschlossen, um die rechtzeitige und notwendige Ausrüstung der Truppe sicherzustellen und die Leistungserbringung durch die LBA kurz- und mittelfristig zu stabilisieren. Die Bereitschaft der Armee und die geplanten Einsätze zugunsten der zivilen Behörden bleiben dabei gewährleistet.

Die beschlossenen Massnahmen greifen schwergewichtig in den Jahren 2011 und 2012, viele bereits ab Herbst 2010. Es geht primär um Folgendes:
-
Reduktion der Materialmengen, die den Truppenkörpern zur Verfügung stehen
Die Truppe erhält truppengattungsspezifische und vordefinierte Ausrüstungssets. Diese Etats für die Grundausbildungsdienste (GAD) und die Fortbildungsdienste der Truppe (FDT) werden im Umfang kleiner ausfallen als die bisherigen Materialdotationen, ermöglichen aber in den GAD und FDT grundsätzlich die Erfüllung der Ausbildungsvorgaben.
-
Schaffung von festen Abgabestellen
Das Gros der Truppenkörper basiert auf vordefinierten Abgabestellen als Fassungs- und Rückgabeort. Ab diesen Standorten liefert die LBA das mit der Truppe vereinbarte Material.
-
Glätten der Dienstleistungspläne 2011 und 2012
Um die Verfügbarkeit des Materials zu gewährleisten, werden in den kommenden zwei Jahren die FDT möglichst gleichmässig aufs Jahr verteilt. Der neue Dienstleistungsplan 2011 ist ab dem 8. September 2010 online verfügbar (www.armee.ch/wk).
-
Vermehrter Einbezug von Truppenhandwerkern und Instandhaltungs-Schulen
Die Spezialisten in den Bataillons- und Abteilungswerkstätten sowie den Instandhaltungs-Schulen leisten einen zusätzlichen Beitrag, um das Armeematerial einsatzbereit zu halten und die kurzen Zeitfenster für die Wartung optimal zu nutzen.

Mit der Einsetzung einer Steuerungsgruppe des CdA zur logistischen Leistungserbringung setzt die Armeeführung ein Signal, damit die LBA armeeweit die nötige Unterstützung erhält. Regelmässige Berichte und permanente Kontrollen zu diesen Massnahmen erlauben eine ständige Lagebeurteilung und ermöglichen der Armeeführung, bei Bedarf rechtzeitig weitere Massnahmen einzuleiten.

 

 

General Dynamics European Land Systems erhält weitere Aufträge zur Lieferung von 70 hochgeschützten EAGLE IV für Deutschland

EAGLE IVGeneral Dynamics European Land Systems (GD ELS) und das deutsche Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) haben im April und Juli 2010 zwei weitere Verträge über die Lieferung von 70 hochgeschützten EAGLE-Fahrzeugen unterzeichnet. Während 60 Fahrzeuge den Anteil der hochgeschützten Radfahrzeuge der Bundeswehr vergrössern, sind die jetzt bestellten 10 EAGLE IV für die Deutsche Bundespolizei in Afghanistan vorgesehen. Die 2010 erteilten Aufträge erhöhen die Gesamtzahl der EAGLE IV für Deutschland auf 288 Fahrzeuge. weiter...

 

 

Bund warnt künftig via Radio und TV vor grossen Naturgefahren

Die zuständigen Bundesstellen sollen die Bevölkerung künftig via Radio und Fernsehen vor drohenden grossen Naturgefahren warnen. Dazu hat der Bundesrat am 18. August 2010 eine Totalrevision der Alarmierungs-
verordnung verabschiedet. Für Warnungen vor Naturgefahren wird damit das Prinzip der "Single Official Voice" eingeführt. Im Ereignisfall arbeiten die zuständigen Fachstellen des Bundes künftig eng zusammen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt für die koordinierte Verbreitung von offiziellen Warnungen des Bundes.

Die Unwetter- und Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Bevölkerung besser über solche Extremereignisse informiert werden muss: Künftig will der Bund die entsprechenden Warnungen der zuständigen Fachstellen nicht nur den Behörden, sondern auch der betroffenen Bevölkerung zukommen lassen, wenn eine Gefahr als "gross" oder "sehr gross" eingeschätzt wird. Dies entspricht den Stufen 4 oder 5 in einer einheitlich definierten fünfstufigen Gefahrenskala. Ziel ist es, dass sich die Bevölkerung besser vor erkennbaren, grossen Naturgefahren schützen und so Personen- und Sachschäden vermeiden oder begrenzen kann. Dazu hat der Bundesrat heute die Totalrevision der Verordnung über die Warnung und Alarmierung (Alarmierungsverordnung, AV) verabschiedet.

Einführung der "Single Official Voice"
Die Warnungen sollen ab dem 1. Januar 2011 als leicht verständliche und einheitliche Gefahrenhinweise verbreitet werden. Sie werden unter den zuständigen Fachstellen koordiniert ("Single Voice") und eindeutig als Warnungen des Bundes erkennbar gemacht ("Official Voice"). Ausserdem werden die Warnungen an die Bevölkerung mit den Warnungen an die Behörden inhaltlich und im zeitlichen Ablauf koordiniert.

Die Warnungen werden der Bevölkerung via Radio und Fernsehen bekannt gemacht. Im Hinblick darauf werden die SRG sowie die kommerziellen konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter durch eine Ergänzung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verpflichtet, die Warnungen des Bundes rasch und unverändert zu verbreiten.

Verbesserte Zusammenarbeit unter den Bundesbehörden
Je nach Art der drohenden Gefahr sind folgende Fachstellen des Bundes zuständig: Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) warnt vor gefährlichen Wetterereignissen, das Bundesamt für Umwelt (BAFU) vor Hochwasser und damit verbundenen Rutschungen sowie vor Waldbränden, das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) vor Lawinengefahren. Der Schweizerische Erdbebendienst (SED) ist zuständig für Erdbebenmeldungen. Bei Ereignissen, die mehrere Fachstellen betreffen, werden künftig gemeinsame Warnungen verbreitet. Die fachliche Koordination erfolgt im Rahmen des am 26. Mai 2010 vom Bundesrat eingesetzten Fachstabs Naturgefahren.

Als Drehscheibe sorgt die Nationale Alarmzentrale (NAZ) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) für die schnelle und koordinierte Verteilung der Warnungen an die verbreitungspflichtigen Medien.

Die Totalrevision der Alarmierungsverordnung ist Teil des 2007 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmenpakets zur Umsetzung des Projekts OWARNA (Optimierung von Warnung und Alarmierung bei Naturgefahren). Ausserdem wird mit der Revision die Motion Wyss umgesetzt, welche am 16. Dezember 2005 vom Nationalrat und am 25. September 2006 vom Ständerat überwiesen worden ist. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

 

 

Die Landeskarten auf dem iPad

Die Weiterentwicklung von Swiss Map Mobile durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo ermöglicht jetzt auch iPad-Nutzern Zugriff darauf. Mit Hilfe des integrierten GPS-Empfängers wird die Position des Geräts ermittelt und mit einem blauen Kreis markiert. Dem Anwender steht nun das gesamte Funktionsspektrum von Swiss Map Mobile offen.

Auf dem iPad-Bildschirm können die Landeskarten flexibel mit allen Zusatzfunktionen, wie z.B. Wanderwege oder SchweizMobil-Routen, aufgerufen werden. Wie beim iPhone muss auch hier die Applikation Swiss Map Mobile geladen werden, um Zugang zu den verschiedenen Informationen erwerben zu können. Bereits für das iPhone erworbene Applikationen sind ohne Zusatzkosten auch auf dem iPad einsetzbar.

Direkt aus der Applikation Swiss Map Mobile kann man Zugriff auf mehr Kartenmaterial erwerben - Kachelpakete oder gewünschte Sektoren, und das Wanderwegenetz - und man erhält Zugang zu den Landeskarten in den Maßstäben 1:25000, 1:100000, 1:500000 und 1:1 Million für die gesamte Schweiz.

Die neue Version 3.0 von Swiss Map Mobile iPhone ist noch bequemer in der Anwendung und umfasst die neuen Funktionen "Erweiterte Realität" oder "Augmented Reality (AR) und "Panorama". Über die integrierte Kamera ist es bei der erweiterten Realität möglich, ergänzende Zusatzinformationen im Bild einzublenden. Bei einem Gebirgszug werden beispielsweise automatisch die Namen der Berge und Orte auf dem Bildschirm ergänzt. Mit der Funktion "Panorama" kann man auf dem Bildschirm einen 360°-Panoramablick um die eigene Position berechnen lassen.

Swiss Map Mobile unterstützt die Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.

- Applikation für den iPad: CHF 4.40 mit einem Start-Guthaben im Umfang von einem halben Kartenblatt (die Kosten für die Datenübertragung sind im Kaufpreis nicht enthalten).
- Landeskarten CHF 89.- je Sektor oder 1000/5000 Kacheln für CHF 4.40/18.- (die Kosten für die Datenübertragung sind im Kaufpreis nicht enthalten)
- Wanderwege CHF 9.90.- je Sektor (die Kosten für die Datenübertragung sind im Kaufpreis nicht enthalten)
- SchweizMobil CHF 19.- (die Kosten für die Datenübertragung sind im Kaufpreis nicht enthalten)

Adresse für Rückfragen:
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Sandrine Klötzli, Kommunikationsverantwortliche
Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern
E-Mail: sandrine.kloetzli(at)swisstopo.ch
Tel.: +41 31 963 22 88

 

 

Kontrollschilder und Fahrzeugausweise zu Militärfahrzeugen

Privatpersonen oder Vereine, die alte Militärfahrzeuge sammeln, haben solche Fahrzeuge teilweise mitsamt den militärischen Kennzeichen erworben. Um solche Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen, gelten die Vorschriften und Auflagen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG). Beim Erwerb eines solchen Fahrzeuges muss folgendes beachtet werden:

- Einholen eines neuen Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder im entsprechenden Kanton.
- Rückgabe der militärischen Kontrollschilder an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA).
- Abschliessen einer privaten Haftpflichtversicherung.
- Fahrzeugprüfung vornehmen, wenn Zweifel an der Betriebssicherheit bestehen.

Fahrzeuge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, dürfen vorerst nicht in den Verkehr gebracht werden und müssen durch private Transportunternehmen von A nach B transportiert oder müssen für die Verschiebung mit kantonalen Tageschildern versehen werden.

Wenn die Zivil- oder Militärpolizei feststellt, dass militärische Oldtimer, Raupen- oder Zivilfahrzeuge und Anhänger mit militärischen Kennzeichen missbräuchlich in Verkehr gesetzt werden, werden diese Vergehen nach dem zivilen Strassenverkehrsrecht geahndet.

Für Vergehen mit Kontrollschildern und Fahrzeugausweisen gelten folgende Artikel im Strassenverkehrsrecht (Strassenverkehrsgesetz (SVG), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV), Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) und Verordnung vom über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)).

- Nichteinholen eines neuen Fahrzeugausweises und Kontrollschilder bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton
Art. 11/3, 99/2 SVG
Art. 74/5, 143/3 VZV
- Nichtabgeben der Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises trotz behördlicher Aufforderung
Art. 97/1 SVG
- Führen eines Motorfahrzeuges ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und ohne Kontrollschilder mit gültigem Fahrzeugausweis (Schilder hinterlegt)
Art. 63/1, 68/3, 96/2, 97/1 SVG
Art. 3a/2c VVV
- Widerrechtliches Übertragen der Kontrollschilder und Fahren ohne gültigen Fahrzeugausweis bei bestehender Haftpflichtversicherung (Halterwechsel mit gültigem Versicherungsnachweis, ohne diesen beim SVSAA abzugeben)
Art. 10/1, 96/1, 97/1 SVG
Art. 3a/2a VVV
- Fahren ohne Kontrollschilder bei bestehender Haftpflichtversicherung (z.B. Garagier, der U-Schilder nicht montiert oder wenn Wechselschilder nicht montiert werden)
Art. 10/1, 96/1, SVG
Art. 45/2, 96 VTS
- Widerrechtliches Aneignen von Kontrollschildern
Art. 97/1 SVG2/2

Wer sich eines solchen Vergehens strafbar macht, kann mit Busse, Geld- oder Freiheitsstrafe belangt werden.

Bei Fragen helfen die Militärische Sicherheit (www.milsich.ch) oder das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (www.armee.ch/svsaa) weiter.

 

 

Schweizerische Unteroffizierstage 2010

Die SUT im Raum Bülach / Kloten findet nicht statt. Der SUOV hat die Unteroffizierstage auf ein hohes Ausbildungsniveau gestellt. Dies erforderte vom Organisationskomitee ein hohes Mass an Fronarbeit und hohe finanzielle Aufwendungen für die Organisation. Die Kosten sind gegenüber früherer Anlässe enorm gestiegen, was sich auf die Teilnahmegebühren auswirkte und waren somit für viele zu teuer.

 

 

Rheinmetall: MASS weiter auf Erfolgskurs

Fregatte F125 (Copyright Arge F 125)Die Marinen der NATO-Staaten setzen auf das Schutzsystem MASS (Multi Ammunition Softkill System) von Rheinmetall Defence zum Schutz ihrer Flotten gegen Flugkörperangriffe. Mit dem weltweit modernsten Täuschkörpersystem für Fregatten, Korvetten, Minenjäger und Patrouillenboote hat sich Rheinmetall mit drei weiteren bedeutenden Aufträgen gegen die internationale Konkurrenz durchgesetzt. Rheinmetall Defence wurde von der Marine der Vereinigten Arabischen Emirate mit der Ausrüstung von Schiffen der Abu Dhabi Klasse beauftragt, sowie darüber hinaus auch von Stealth-Schiffen der Falaj 2 Klasse. Darüber hinaus hat die deutsche Marine den Auftrag zur Ausrüstung von vier Fregatten der Klasse F125 erteilt. Das Volumen der drei Einzelaufträge umfasst insgesamt rund 12,5 Mio EUR. weiter...

 

 
Die Armee setzt auf modernste Ausbildungstechnologie

Als grösste Ausbildungsorganisation des Landes sucht die Schweizer Armee ständig nach besseren Ausbildungsmitteln und strebt Optimierungen beim Einsatz der Ausbildungsressourcen an. Mit weiteren Einführungen der neuen Lehr- und Lernmethode «E-Learning» stellt die Armee den Absolventinnen und Absolventen von Lehrgängen eine top-moderne Infrastruktur zur Verfügung, die dem Lernverhalten der jungen Generation voll entspricht.

 

 

Alles, was Angehörige der Armee interessieren könnte

Dienstverschiebung, Finanzielle Entschädigung, Frauen in der Armee usw. finden Sie unter:
http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst.html

Schul- und WK-Daten 2010
Die Daten sind im Internet unter der Adresse www.armee.ch/wk abrufbar.

Verzeichnis der Grundausbildungsdienste (GAD) 2010
Weitere Informationen: pdf-Datei

Spitzensportförderung in der Armee
Das Konzept Spitzensportförderung der Armee verbindet das Training Spitzensportniveau optimal mit der Dienstpflicht.
Weitere Informationen: pdf-Datei

 
Das Kochbuch der Schweizer Armee

Schweizer Armee Kochrezepte
Reglement 60.006d

Das Kochbuch der Schweizer Armee präsentiert sich moderner und farbiger. Neue Rezepte machen das Buch zu einer spannenden Sammlung von traditionellen und trendigen Gerichten, wie sie auch in zivilen Küchen gerne gegessen werden. weiter...

 

 
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