|
| September
2010 |
| |
| Katastrophenhilfe |
Durchdiener
bauen Brücken |
| SCHWEIZER
SOLDAT |
Vorwärts
auf der Erfolgsspur |
| Eidg.
Schützenfest |
Der
Eclat am Festakt |
| |
|
|
weiter... |
|
|
| |
|
| |
| Beförderungen
in der Schweizer Armee weiter... |
| |
|
| |
|
Offener Brief an Bundesrat und Parlament
Tragt Sorge zur Schweizer Armee!
Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates
Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte
Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte
Wir wollen auch in Zukunft in Frieden und Freiheit leben.
Deshalb setzen wir uns für eine Armee ein, die ihren
Kernauftrag, eine glaubwürdige Verteidigung unserer Bevölkerung
und unseres Landes in einem zeitgemässen und zukunftsgerichteten
Sinne, erfüllen kann. Wir halten unmissverständlich
an Milizarmee und Wehrpflicht fest.
Wir fordern Sie auf, dies auch zu tun.
Der vom Bundesrat am 23. Juni verabschiedete Sicherheitspolitische
Bericht und der zur Kenntnis genommene Armeebericht zeigen,
mit welchen Bedrohungen zu rechnen ist und wie sich die Armee
darauf vorbereiten muss.
Wir fordern Sie auf, sich dafür einzusetzen, dass die
Armee personell und finanziell so ausgerüstet wird, dass
sie den Schlussfolgerungen aus beiden Berichten gerecht werden
kann. Dabei darf man sich nicht allein von den Finanzen leiten
lassen, sondern im Wesentlichen von der Substanz der Sicherheitspolitik.
Die Armee muss in der Lage sein, den Verfassungsauftrag vollständig
zu erfüllen.
Es ist zwingend zu beachten, dass sich unsere Sicherheitspolitik
nicht nur an die eigene Regierung und die zuständigen
Staatsorgane von Bund und Kantone sowie an die Schweizer Bevölkerung
richtet, sondern in hohem Masse auch an das benachbarte und
interessierte Ausland, internationale Organisationen und Unternehmungen,
mit und ohne Sitz in der Schweiz. All diesen Adressaten muss
unmissverständlich vermittelt werden, dass unser Land
sicherheitspolitisch vorausschauend, berechenbar und glaubwürdig
ist.
| Zu einer glaubwürdigen
Landesverteidigung gehört eine Armee mit: |
|
-
|
vollständiger Ausrüstung
der aktiven Verbände |
|
-
|
einer starken Luftwaffe für
Luftpolizeidienst und Luftverteidigung |
|
-
|
einer intakten nachrichtendienstlichen
und elektronischen Abwehr |
|
-
|
einem modernen Führungs-
und Aufklärungssystem |
|
-
|
einer ausreichenden Logistik |
|
-
|
einer gut geschützten
und mobilen Infanterie |
|
-
|
Panzern und gepanzerter Artillerie |
|
-
|
der Bereitschaft und Fähigkeit
zu einer begrenzten Kooperation mit den Streitkräften
befreundeter Staaten |
|
-
|
der Fähigkeit zur Katastrophenhilfe
zu Gunsten der zivilen Behörden sowie einem in Gesellschaft
und Wirtschaft verankerten Kader. |
Als ein Pfeiler unseres Wohlstandes bietet
uns die Armee Sicherheit und Stabilität.
Tragen auch Sie politisch Sorge zur Armee!
Mitwirkende Lilienberg Unternehmerforum
Daniel Anderes, Stiftung Lilienberg Unternehmerforum, Winterthur,
Anton Bucher, Volkswirt und Energiewirtschafter, Oftringen,
Peter Eichenberger, ehemaliger Oberfeldarzt der Schweizer
Armee, Zollikofen, Peter Forster, Dr. phil., Gemeindeammann,
Chefredaktor "Schweizer Soldat", Salenstein, Peter
Fratton, Bildungsunternehmer, Rickenbach bei Wil, Alexandra
Frei, Patentanwältin VSP, a Handelsrichterin, Elgg, Hans
Gall, Divisionär, Ebmatingen, Michel Grunder, Kommunikationsberater,
Bern, Brigitte Häberli-Koller, Nationalrätin, Bichelsee,
Hans-Jacob Heitz, Advokat und a Bundesverwaltungsrichter,
Männedorf, Hans-Peter Hulliger, Präsident des Gemeindepräsidentenverband
des Kantons Zürich, Bäretswil, Andreas Jäggi,
Dr. phil., Dozent Hochschule für Wirtschaft, Zürich,
Wilhelm Knecht, Kommunikationsberater, Habsburg, Jörg
Kündig, Finanzberater und Treuhänder, Gemeindepräsident
und Kantonsrat, Gossau ZH, Hans-Ulrich Kull, Dr. med., Küsnacht,
Martin Lendi, Prof. Dr. iur. Dr. h.c., Rechtsanwalt, Küsnacht,
Georg Leumann, Prorektor Pädagogische Maturitätsschule
Kreuzlingen, Landschlacht, Karl Lüönd, Publizist,
Elsau, Aron Moser, Leiter Lilienberg Unternehmerforum, Ermatingen,
Hansruedi Ostertag, Divisionär, Zürich, Walter Reist,
Dr. h.c. Unternehmer, Hinwil, André Voillat, Dr. iur.,
Rechtsanwalt, Rüti ZH, Christoph Vollenweider, Leiter
Unternehmertum, Lilienberg Unternehmerforum, Herrliberg, Martin
von Orelli, Divisionär, Chur, Hans-Peter Wüthrich,
Brigadier, Ermatingen, Bruno Zuppiger, Nationalrat, Hinwil
|
| |
|
| |
|
Armeeführung optimiert logistische
Leistungserbringung
Die Armee verstärkt ihre Anstrengungen, um die Logistik
wieder ins Lot zu bringen. Insbesondere werden die Ausrüstung
für Truppendienste reduziert und die Dienstleistungen
2011 und 2012 zeitlich gleichmässiger verteilt. Die Bereitschaft
der Armee und die geplanten Einsätze zugunsten der zivilen
Behörden bleiben gewährleistet.
Die Logistik der Armee ist seit Jahren im Ungleichgewicht
und vermag auch aktuell nicht allen Anforderungen zu genügen.
Die Gründe sind fehlendes Material, die hohe Beanspruchung
der Rüstungsgüter, eine Zunahme der Wartungsintensität
bei komplexen Waffensystemen, der Personalabbau bei der Logistikbasis
der Armee (LBA) und schliesslich Anfangsschwierigkeiten bei
der Einführung des elektronischen Logistiksystems LOGISTIK@V.
An der Effizienzsteigerung des Systems wird mit grosser Intensität
gearbeitet. Trotzdem bleibt der erzielte Fortschritt noch
unter den Erwartungen.
Die Armeeführung hat zur Verbesserung der angespannten
Situation verschiedene Massnahmen beschlossen, um die rechtzeitige
und notwendige Ausrüstung der Truppe sicherzustellen
und die Leistungserbringung durch die LBA kurz- und mittelfristig
zu stabilisieren. Die Bereitschaft der Armee und die geplanten
Einsätze zugunsten der zivilen Behörden bleiben
dabei gewährleistet.
Die beschlossenen Massnahmen greifen schwergewichtig in den
Jahren 2011 und 2012, viele bereits ab Herbst 2010. Es geht
primär um Folgendes:
|
-
|
Reduktion der Materialmengen,
die den Truppenkörpern zur Verfügung stehen
Die Truppe erhält truppengattungsspezifische und
vordefinierte Ausrüstungssets. Diese Etats für
die Grundausbildungsdienste (GAD) und die Fortbildungsdienste
der Truppe (FDT) werden im Umfang kleiner ausfallen als
die bisherigen Materialdotationen, ermöglichen aber
in den GAD und FDT grundsätzlich die Erfüllung
der Ausbildungsvorgaben. |
|
-
|
Schaffung von festen Abgabestellen
Das Gros der Truppenkörper basiert auf vordefinierten
Abgabestellen als Fassungs- und Rückgabeort. Ab diesen
Standorten liefert die LBA das mit der Truppe vereinbarte
Material. |
|
-
|
Glätten der Dienstleistungspläne
2011 und 2012
Um die Verfügbarkeit des Materials zu gewährleisten,
werden in den kommenden zwei Jahren die FDT möglichst
gleichmässig aufs Jahr verteilt. Der neue Dienstleistungsplan
2011 ist ab dem 8. September 2010 online verfügbar
(www.armee.ch/wk). |
|
-
|
Vermehrter Einbezug von Truppenhandwerkern
und Instandhaltungs-Schulen
Die Spezialisten in den Bataillons- und Abteilungswerkstätten
sowie den Instandhaltungs-Schulen leisten einen zusätzlichen
Beitrag, um das Armeematerial einsatzbereit zu halten
und die kurzen Zeitfenster für die Wartung optimal
zu nutzen. |
Mit der Einsetzung einer Steuerungsgruppe des CdA zur logistischen
Leistungserbringung setzt die Armeeführung ein Signal,
damit die LBA armeeweit die nötige Unterstützung
erhält. Regelmässige Berichte und permanente Kontrollen
zu diesen Massnahmen erlauben eine ständige Lagebeurteilung
und ermöglichen der Armeeführung, bei Bedarf rechtzeitig
weitere Massnahmen einzuleiten.
|
| |
|
| |
|
General Dynamics European Land Systems erhält
weitere Aufträge zur Lieferung von 70 hochgeschützten
EAGLE IV für Deutschland
General
Dynamics European Land Systems (GD ELS) und das deutsche Bundesamt
für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) haben im April
und Juli 2010 zwei weitere Verträge über die Lieferung
von 70 hochgeschützten EAGLE-Fahrzeugen unterzeichnet.
Während 60 Fahrzeuge den Anteil der hochgeschützten
Radfahrzeuge der Bundeswehr vergrössern, sind die jetzt
bestellten 10 EAGLE IV für die Deutsche Bundespolizei
in Afghanistan vorgesehen. Die 2010 erteilten Aufträge
erhöhen die Gesamtzahl der EAGLE IV für Deutschland
auf 288 Fahrzeuge. weiter...
|
| |
|
| |
|
Bund warnt künftig via Radio und TV
vor grossen Naturgefahren
Die zuständigen Bundesstellen sollen die Bevölkerung
künftig via Radio und Fernsehen vor drohenden grossen
Naturgefahren warnen. Dazu hat der Bundesrat am 18. August
2010 eine Totalrevision der Alarmierungs-
verordnung verabschiedet. Für Warnungen vor Naturgefahren
wird damit das Prinzip der "Single Official Voice"
eingeführt. Im Ereignisfall arbeiten die zuständigen
Fachstellen des Bundes künftig eng zusammen. Das Bundesamt
für Bevölkerungsschutz BABS sorgt für die koordinierte
Verbreitung von offiziellen Warnungen des Bundes.
Die Unwetter- und Hochwasserereignisse der letzten Jahre
haben gezeigt, dass die Bevölkerung besser über
solche Extremereignisse informiert werden muss: Künftig
will der Bund die entsprechenden Warnungen der zuständigen
Fachstellen nicht nur den Behörden, sondern auch der
betroffenen Bevölkerung zukommen lassen, wenn eine Gefahr
als "gross" oder "sehr gross" eingeschätzt
wird. Dies entspricht den Stufen 4 oder 5 in einer einheitlich
definierten fünfstufigen Gefahrenskala. Ziel ist es,
dass sich die Bevölkerung besser vor erkennbaren, grossen
Naturgefahren schützen und so Personen- und Sachschäden
vermeiden oder begrenzen kann. Dazu hat der Bundesrat heute
die Totalrevision der Verordnung über die Warnung und
Alarmierung (Alarmierungsverordnung, AV) verabschiedet.
Einführung der "Single Official Voice"
Die Warnungen sollen ab dem 1. Januar 2011 als leicht verständliche
und einheitliche Gefahrenhinweise verbreitet werden. Sie werden
unter den zuständigen Fachstellen koordiniert ("Single
Voice") und eindeutig als Warnungen des Bundes erkennbar
gemacht ("Official Voice"). Ausserdem werden die
Warnungen an die Bevölkerung mit den Warnungen an die
Behörden inhaltlich und im zeitlichen Ablauf koordiniert.
Die Warnungen werden der Bevölkerung via Radio und Fernsehen
bekannt gemacht. Im Hinblick darauf werden die SRG sowie die
kommerziellen konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter
durch eine Ergänzung der Radio- und Fernsehverordnung
(RTVV) verpflichtet, die Warnungen des Bundes rasch und unverändert
zu verbreiten.
Verbesserte Zusammenarbeit unter den Bundesbehörden
Je nach Art der drohenden Gefahr sind folgende Fachstellen
des Bundes zuständig: Das Bundesamt für Meteorologie
und Klimatologie (MeteoSchweiz) warnt vor gefährlichen
Wetterereignissen, das Bundesamt für Umwelt (BAFU) vor
Hochwasser und damit verbundenen Rutschungen sowie vor Waldbränden,
das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF)
vor Lawinengefahren. Der Schweizerische Erdbebendienst (SED)
ist zuständig für Erdbebenmeldungen. Bei Ereignissen,
die mehrere Fachstellen betreffen, werden künftig gemeinsame
Warnungen verbreitet. Die fachliche Koordination erfolgt im
Rahmen des am 26. Mai 2010 vom Bundesrat eingesetzten Fachstabs
Naturgefahren.
Als Drehscheibe sorgt die Nationale Alarmzentrale (NAZ) im
Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) für
die schnelle und koordinierte Verteilung der Warnungen an
die verbreitungspflichtigen Medien.
Die Totalrevision der Alarmierungsverordnung ist Teil des
2007 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmenpakets zur Umsetzung
des Projekts OWARNA (Optimierung von Warnung und Alarmierung
bei Naturgefahren). Ausserdem wird mit der Revision die Motion
Wyss umgesetzt, welche am 16. Dezember 2005 vom Nationalrat
und am 25. September 2006 vom Ständerat überwiesen
worden ist. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
|
| |
|
| |
|
Die Landeskarten auf dem iPad
Die Weiterentwicklung von Swiss Map Mobile durch das Bundesamt
für Landestopografie swisstopo ermöglicht jetzt
auch iPad-Nutzern Zugriff darauf. Mit Hilfe des integrierten
GPS-Empfängers wird die Position des Geräts ermittelt
und mit einem blauen Kreis markiert. Dem Anwender steht nun
das gesamte Funktionsspektrum von Swiss Map Mobile offen.
Auf dem iPad-Bildschirm können die Landeskarten flexibel
mit allen Zusatzfunktionen, wie z.B. Wanderwege oder SchweizMobil-Routen,
aufgerufen werden. Wie beim iPhone muss auch hier die Applikation
Swiss Map Mobile geladen werden, um Zugang zu den verschiedenen
Informationen erwerben zu können. Bereits für das
iPhone erworbene Applikationen sind ohne Zusatzkosten auch
auf dem iPad einsetzbar.
Direkt aus der Applikation Swiss Map Mobile kann man Zugriff
auf mehr Kartenmaterial erwerben - Kachelpakete oder gewünschte
Sektoren, und das Wanderwegenetz - und man erhält Zugang
zu den Landeskarten in den Maßstäben 1:25000, 1:100000,
1:500000 und 1:1 Million für die gesamte Schweiz.
Die neue Version 3.0 von Swiss Map Mobile iPhone ist noch
bequemer in der Anwendung und umfasst die neuen Funktionen
"Erweiterte Realität" oder "Augmented
Reality (AR) und "Panorama". Über die integrierte
Kamera ist es bei der erweiterten Realität möglich,
ergänzende Zusatzinformationen im Bild einzublenden.
Bei einem Gebirgszug werden beispielsweise automatisch die
Namen der Berge und Orte auf dem Bildschirm ergänzt.
Mit der Funktion "Panorama" kann man auf dem Bildschirm
einen 360°-Panoramablick um die eigene Position berechnen
lassen.
Swiss Map Mobile unterstützt die Sprachen: Deutsch,
Französisch, Italienisch und Englisch.
| - |
Applikation für den iPad: CHF 4.40
mit einem Start-Guthaben im Umfang von einem halben Kartenblatt
(die Kosten für die Datenübertragung sind im
Kaufpreis nicht enthalten). |
| - |
Landeskarten CHF 89.- je Sektor oder 1000/5000
Kacheln für CHF 4.40/18.- (die Kosten für die
Datenübertragung sind im Kaufpreis nicht enthalten) |
| - |
Wanderwege CHF 9.90.- je Sektor (die Kosten
für die Datenübertragung sind im Kaufpreis nicht
enthalten) |
| - |
SchweizMobil CHF 19.- (die Kosten für
die Datenübertragung sind im Kaufpreis nicht enthalten) |
Adresse für Rückfragen:
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Sandrine Klötzli, Kommunikationsverantwortliche
Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern
E-Mail: sandrine.kloetzli(at)swisstopo.ch
Tel.: +41 31 963 22 88
|
| |
|
| |
|
Kontrollschilder und Fahrzeugausweise zu
Militärfahrzeugen
Privatpersonen oder Vereine, die alte Militärfahrzeuge
sammeln, haben solche Fahrzeuge teilweise mitsamt den militärischen
Kennzeichen erworben. Um solche Fahrzeuge in den Verkehr zu
bringen, gelten die Vorschriften und Auflagen des Strassenverkehrsgesetzes
(SVG). Beim Erwerb eines solchen Fahrzeuges muss folgendes
beachtet werden:
| - |
Einholen eines neuen Fahrzeugausweises
und der Kontrollschilder im entsprechenden Kanton. |
| - |
Rückgabe der militärischen Kontrollschilder
an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
(SVSAA). |
| - |
Abschliessen einer privaten
Haftpflichtversicherung. |
| - |
Fahrzeugprüfung vornehmen, wenn Zweifel
an der Betriebssicherheit bestehen. |
Fahrzeuge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, dürfen
vorerst nicht in den Verkehr gebracht werden und müssen
durch private Transportunternehmen von A nach B transportiert
oder müssen für die Verschiebung mit kantonalen
Tageschildern versehen werden.
Wenn die Zivil- oder Militärpolizei feststellt, dass
militärische Oldtimer, Raupen- oder Zivilfahrzeuge und
Anhänger mit militärischen Kennzeichen missbräuchlich
in Verkehr gesetzt werden, werden diese Vergehen nach dem
zivilen Strassenverkehrsrecht geahndet.
Für Vergehen mit Kontrollschildern und Fahrzeugausweisen
gelten folgende Artikel im Strassenverkehrsrecht (Strassenverkehrsgesetz
(SVG), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV), Verordnung über
die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr
(Verkehrszulassungsverordnung, VZV) und Verordnung vom über
die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)).
| - |
Nichteinholen eines neuen Fahrzeugausweises
und Kontrollschilder bei Wohnsitzwechsel in einen anderen
Kanton
Art. 11/3, 99/2 SVG
Art. 74/5, 143/3 VZV |
| - |
Nichtabgeben der Kontrollschilder und des
Fahrzeugausweises trotz behördlicher Aufforderung
Art. 97/1 SVG |
| - |
Führen eines Motorfahrzeuges ohne
vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und ohne Kontrollschilder
mit gültigem Fahrzeugausweis (Schilder hinterlegt)
Art. 63/1, 68/3, 96/2, 97/1 SVG
Art. 3a/2c VVV |
| - |
Widerrechtliches Übertragen der Kontrollschilder
und Fahren ohne gültigen Fahrzeugausweis bei bestehender
Haftpflichtversicherung (Halterwechsel mit gültigem
Versicherungsnachweis, ohne diesen beim SVSAA abzugeben)
Art. 10/1, 96/1, 97/1 SVG
Art. 3a/2a VVV |
| - |
Fahren ohne Kontrollschilder bei bestehender
Haftpflichtversicherung (z.B. Garagier, der U-Schilder
nicht montiert oder wenn Wechselschilder nicht montiert
werden)
Art. 10/1, 96/1, SVG
Art. 45/2, 96 VTS |
| - |
Widerrechtliches Aneignen von Kontrollschildern
Art. 97/1 SVG2/2 |
Wer sich eines solchen Vergehens strafbar macht, kann mit
Busse, Geld- oder Freiheitsstrafe belangt werden.
Bei Fragen helfen die Militärische Sicherheit (www.milsich.ch)
oder das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (www.armee.ch/svsaa)
weiter.
|
| |
|
| |
|
Schweizerische Unteroffizierstage 2010
Die SUT im Raum Bülach / Kloten findet nicht statt.
Der SUOV hat die Unteroffizierstage auf ein hohes Ausbildungsniveau
gestellt. Dies erforderte vom Organisationskomitee ein hohes
Mass an Fronarbeit und hohe finanzielle Aufwendungen für
die Organisation. Die Kosten sind gegenüber früherer
Anlässe enorm gestiegen, was sich auf die Teilnahmegebühren
auswirkte und waren somit für viele zu teuer.
|
| |
|
| |
|
Rheinmetall: MASS weiter auf Erfolgskurs
Die
Marinen der NATO-Staaten setzen auf das Schutzsystem MASS
(Multi Ammunition Softkill System) von Rheinmetall Defence
zum Schutz ihrer Flotten gegen Flugkörperangriffe. Mit
dem weltweit modernsten Täuschkörpersystem für
Fregatten, Korvetten, Minenjäger und Patrouillenboote
hat sich Rheinmetall mit drei weiteren bedeutenden Aufträgen
gegen die internationale Konkurrenz durchgesetzt. Rheinmetall
Defence wurde von der Marine der Vereinigten Arabischen Emirate
mit der Ausrüstung von Schiffen der Abu Dhabi Klasse
beauftragt, sowie darüber hinaus auch von Stealth-Schiffen
der Falaj 2 Klasse. Darüber hinaus hat die deutsche Marine
den Auftrag zur Ausrüstung von vier Fregatten der Klasse
F125 erteilt. Das Volumen der drei Einzelaufträge umfasst
insgesamt rund 12,5 Mio EUR. weiter...
|
| |
|
| |
| Die
Armee setzt auf modernste Ausbildungstechnologie
Als grösste Ausbildungsorganisation des Landes sucht
die Schweizer Armee ständig nach besseren Ausbildungsmitteln
und strebt Optimierungen beim Einsatz der Ausbildungsressourcen
an. Mit weiteren Einführungen der neuen Lehr- und Lernmethode
«E-Learning» stellt die Armee den Absolventinnen
und Absolventen von Lehrgängen eine top-moderne Infrastruktur
zur Verfügung, die dem Lernverhalten der jungen Generation
voll entspricht.
|
| |
|
| |
|
Alles, was Angehörige der Armee interessieren
könnte
Dienstverschiebung, Finanzielle Entschädigung, Frauen
in der Armee usw. finden Sie unter:
http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst.html
Schul- und WK-Daten 2010
Die Daten sind im Internet unter
der Adresse www.armee.ch/wk
abrufbar.
Verzeichnis der Grundausbildungsdienste
(GAD) 2010
Weitere Informationen: pdf-Datei
Spitzensportförderung in der
Armee
Das Konzept Spitzensportförderung der Armee verbindet
das Training Spitzensportniveau optimal mit der Dienstpflicht.
Weitere Informationen: pdf-Datei
|
| |
 |
Schweizer Armee Kochrezepte
Reglement 60.006d
Das Kochbuch der Schweizer Armee präsentiert sich
moderner und farbiger. Neue Rezepte machen das Buch
zu einer spannenden Sammlung von traditionellen und
trendigen Gerichten, wie sie auch in zivilen Küchen
gerne gegessen werden. weiter...
|
|
| |
|
| |
| Verzichten
Sie nicht länger auf wertvolle Informationen! |
|
Im SCHWEIZER SOLDAT finden Sie Monat für Monat:
|
|
ausführliche Berichte
zum aktuellen militärischen und militärpolitischen
Geschehen in der Schweiz und im Ausland |
|
|
interessante Beiträge über
militärpolitische Entwicklungen |
|
|
fundierte Hintergründe zu historischen
Ereignissen |
|
|
Terminkalender zu
Veranstaltungen und ausserdienstlichen Anlässen |
| |
|
|
|
|
|
|