Unser Militärstrafgesetz (MStG) und die moderne eidgenössische Militärstrafprozessordnung (MStP) stellen sicher, dass Angehörige der Armee (AdA) bei Fehlstössen weiterhin von militärischen Fachgerichten beurteilt werden.
Kpl Stephan Mark Stirnimann
Während nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges verschiedene, damals neu aufgestellte Armeen in Europa auf eine Militärgerichtsbarkeit verzichtet und ihre Strafgerichtsbarkeit den bürgerlichen Gerichten übertragen haben, bleibt die Schweizer Militärjustiz auch im Jahre 2023 ein fester Bestandteil des Schweizer Strafrechtssystems.
Wie aktuell geahndete Fälle sind, zeigt am Ende dieses Artikels ein Auszug aus der Anklageschrift gegen einen Schweizer Bürger, der einige Jahre in der Fremdenlegion gedient hatte und in sein Heimatland zurückgekehrt…