Kommentar zum Artikel «Zivildienst: Eine Schattenarmee im Aufwind»
Was das Gesetz sagt Die Verfassung spricht Klartext. Sie sagt im Artikel 59 «Militär- und Ersatzdienst»: «Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor». Dazu beschliesst die Bundesversammlung am 22. Juni 1994: «Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, leisten auf Gesuch hin einen länger dauernden zivilen Ersatzdienst (Zivildienst)».
Der Gewissensgrundsatz wird heute auf grobfahrlässige Weise missachtet. De facto besteht die freie Wahl zwischen Militärdienstpflicht und Zivildienst, was weder verfassungs- noch gesetzeskonform ist.
Die Situation heute
In den Weisungen aus Bern steht Folgendes: «Wenn Sie aus…