Verzögerte Sanierung von Schiessplätzen
Bis Ende Juli 2025 müssen Schiessplätze, die die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung überschreiten, saniert sein – so verlangt es das geltende Umweltrecht. Doch, wie das VBS mitteilt, sind derzeit nur drei von 41 betroffenen Schiessplätzen in der Realisierungsphase. In den meisten Fällen sind die Projekte erst in der Konzept- oder Planungsphase. Der gesetzlich festgelegte Stichtag wird somit voraussichtlich an vielen Standorten verfehlt.
Besonders brisant: Selbst dort, wo bereits Lärmschutzmassnahmen umgesetzt wurden – etwa in Frauenfeld (TG) oder Les Pradières (NE) – werden die Grenzwerte weiterhin überschritten. Eine Sanierung garantiert also nicht zwangsläufig rechtskonformen Betrieb.
Das VBS verweist auf die Komplexität der Materie: Seit 2018…