KRIEGSMATERIALEXPORTE

Do, 02. Apr. 2026

Iran-Konflikt: Auswirkungen auf kriegsrelevante Exporte
Bern, 20.03.2026 – Der Bundesrat hat am 20. März 2026 die Auswirkungen der Anwendung der Neutralität auf Exporte nach den am Iran-Konflikt beteiligten Staaten beurteilt. Die Ausfuhr von Kriegsmaterial an die in den internationalen bewaffneten Konflikt mit dem Iran verwickelten Länder kann während der Dauer des Konfliktes nicht bewilligt werden. Bestehende Bewilligungen und Ausfuhren anderer Güter werden fortan von einer interdepartementalen Expertengruppe regelmässig überprüft, namentlich in Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit der Neutralität.

Im Nachgang an seine Sitzung vom 13. März 2026 zur Anwendbarkeit der Neutralität auf den Krieg zwischen USA/ Israel und Iran sowie seinen Beschlüssen vom 14. März 2026 zu konkreten…

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